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Frage

Guten Abend, habe eine Brücke (Ankerbrücke )im rechten Oberkiefer. jetzt habe ich seit einigen Tagen Zahnschmerzen, mein Zahnarzt sagte mir die Brücke muss herausgenommen werden, da sich am Zahnhals ( Hals zur Krone ) Karies gebildet hat. Brücke ist seit 2 Jahren eingesetzt .. Der Zahnarzt sagt das wäre mein Problem das sich dort Karies gebildet hat. Wer ist im diesen Fall haftbar ist das nicht eine Garantiefall. Da ich der Meinung bin die Kronenränder sind zu kurz gestalltet worden. Mit freundlichen Grüssen

Antwort

Hallo Dirk,

die "Garantie" beträgt 2 Jahre. Wenn sich innerhalb dieser Zeit Schäden an der Brücke zeigen, haftet der Zahnarzt. Und da kommt es darauf an, wann 1. die Karies festgestellt wurde und 2. ab wann sie womöglich begonnen hat. Solche Fälle sind immer sehr unerfreulich für beide Seiten. In unserer Praxis sind wir dabei grundsätzlich gegenüber unseren Patienten sehr kulant!

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