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Frage

Hallo ich habe da mal eine frage war bei einem Zahnarzt und er erklärte mir das er eine mechanische Wurzelkanalaufbereitung empfelen würde ich habe montlich zugesagt und er hat mir auch erklärt das diese behandlung 120 EUR kosten würde dann hatte er die Kanäle kurz mit einem elektrischen kanalbohrer die Kanäle gebohrt und jetzt sagt er das war die mechanische Aufbereitung und das kurze bohren kostet jetzt 120 EUR ich habe aber nichts unterschrieben. Muss ich das jetzt trotzdem zahlen rein rechtlich gesehen ?

Antwort

Hallo Tobias,

möglicherweise ja. Denn auch ein mündlicher Behandlungsvertrag. Allerdings ist der Zahnarzt im Streitfall beweispflichtig und das kann ohne Unterschrift schwierig werden.

Aber abgesehen davon: ein "mechanische Aufbereitung" für sich alleine nützt gar nichts. Zu einer anständigen, sachgerecht durchgeführten  Wurzelkanalbehandlung gehört viel mehr (mindestens eine Lupenbrille - besser Mikroskop, Kofferdam, spezielle Spülungen und Messungen usw).

Und das ist garantiert nicht für 120,- zu haben, sondern fängt ab 600€ für einen Backenzahn an.

Alles Gute,

Ihre Zahnspezialisten

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