Frage
Es wurde bei mir eine Quadrantensanierung gemacht. Rechte Seite verlief super. Ich erhielt einen Kostenvoranschlag für Implantate, Inlays und eine Krone, die Zusatzversicherung ( da ich Kassenpatient bin) zahlte anstandslos. Dann Sanierung der linken Seite. Ich erhielt den Kostenvoranschlag für einen Teil der Arbeiten. Da die ZA schwanger war und sich somit die Arbeiten verschoben, sollte der Kostenvoranschlag später erfolgen. Dies wurde dann aber sowohl seitens der ZA als auch von mir vergessen. die Zusatzversicherung will deswegen nicht zahlen. die ZA ist nun der Meinung, dass sie mir gar keinen Kostenvoranschlag ohne mein Nachfragen für einen HKP machen muss, da ich schon bei der rechten Seite über die Kosten informiert wurde. Wie argumentiere ich richtig? Liegt das Verschulden wirklich bei mir???
Antwort
Liebe Tanja,
nein, das Verschulden liegt definitiv nicht bei Ihnen. Allerdings ist die Situation für Sie beide unangenehm.
Unser Rat: lassen Sie Ihren Versicherungsvertrag von einem mit Medizinrecht vertrauten Rechtsanwalt daraufhin prüfen, ob die Zusatzversicherung die Zahlung wirklich verweigern darf. Der Anwalt ann Ihnen dann auch sagen, inwieweit die Zahnärztin in der Pflicht ist. Generell darf eine Behandlung nämlich nicht ohne Kostenvoranschlag und eine detaillierte Kostenaufklärung begonnen werden.
Allerdings empfehlen wir Ihnen, den Dialog mit Ihrer Zahnärztin zu suchen - sonst leidet das offensichtlich bisher gute Verhältnis.
Alles Gute, Ihre Zahnspezialisten
1 Kommentar
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Tanja am 6.02.14 13:18 | Antworten
Vielen Dank für die Antwort, mir stellt sich aber nochdie Frage, in welchem Gesetz ist festgehalten, wann ein HKP zu erstellen ist????
In den AGB's der Zusatzversicherung steht definitiv drin, dass vor Behandlung ein HKP zu genehmigen ist. Anderenfalls wird gekürzt.