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Frage

folgendes ist geschehen: am 18.11.2013 ging ich zu meinem zahnarzt weil ich links oben schmerzen hatte ( kalt und warm). Sie hatte an den Zähnen 26 +27 eine Restauration dreiflächig und eine bildaufnahme durchgeführt am 17.12.2013 ging ich wieder zum Zahnarzt, immer noch die gleichen probleme oben links. Nun versucht Sie es mit einer Restauration am Zahn 25. am 24.12.2013 gehr nichts mehr ab in die Zahnklinik, wo eine Zyste am Zahn 25 festgestellt wurde und mir wurde gesagt, ich solle wieder zu meiner Zahnärztin gehen und ihr sagen, dass ein Chirogischer eingriff erfolgen muss. Meine zahnärztin ist ab dem 6.01.2014 in der Praxis bis dahin Ibuprofen 800 ( 30 Tabl). Am 06.01.2014 zur Ärztin alles geschildert und gesgt, dass ich zu einem Kieferchirogen muste der diese Zyste entfernt. Darauf hin machte sie wieder bildaufnahmen obwohl ich ihr gesagt habe, dass sie diese in der Zahnklinik anrufen könne. was wurde noch gemacht am 6.1.2014 Vitalpr?funng an Zahn 24 +26,temporärer speichelverschluss einer kavität am zahn 25,exkavieren, indirekte Überkappung, je kavität am Zahn 25 +26, kvität und restauration mehrflächig am zahn 24, kavität und restauration zweiflächig an zahn 26. nun stelle ich mir die frage soll ich die Rechnung vom 6.1.2014 bezahlen weil 1. die zahnklinik an 26 +24 auch nicht gefunden hatten und am zahn 25 werde ich sowi eso nicht zahlen. ich bin zwar privatversichert aber ich sehe es einfach nicht ein, dass ich etwas bezahlen soll wo ich doch gesagt habe, dass in zum Kieferchirogen müsse. was kann ich tun ?

Antwort

Lieber Reiner,

wir fürchten, dass Sie die Rechnung bezahlen müssen. Da Sie sich haben behandeln lassen, haben Sie gleichzeitig in den Behandlungsvertrag eingewilligt. Sie haben daraufhin eine Leistung erhalten und die müssen Sie bezahlen. Im Übrigen hat die kieferchirurgische Behandlung u.U. nichts mit den Füllungen zu tun. Heißt im Klartext: die Füllungen wären möglicherweise sowieso nötig gewesen. Es ist lediglich fraglich, ob die Zahnärztin die Röntgenbilder anfertigen musste - oder ob sie diese tatsächlich hätte anfordern müssen.

Alles Gute,

Ihre Zahnspezialisten

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