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Frage

guten tag gerne moechte ich erfahren was ich als patient und was der behandelnde zahnarzt fuer rechte und pflichten haben, dass eine implantation von 5 implants 22 23 35 36 37 ( 36 fehlt) auch rechtlich und nicht nur ehandllungstechnisch als geklaert gelten kann. was muss ich vor der I.-OP. sagen, in die praxis bringen, was muss der arzt mir sagen, und was ist eigentlich mit dem biss an sich waehrend der einheilungsphase. ein Implantologe sagte mir er wolle gleich waehrend der op fertigen und tiefer, also provisorische kronen, unter 38 setzen, dass 38 durch 28 27 gestuetzt ist und 22 23 braucht ja keine stuetze. 27 28 38 sind aber karieshabende zaehne und sind mit grossen zementfuellungen befuellt. koennen die sich nicht abhobeln? koennen die nicht vor der op gefertigt werden, dass der biss nicht neu eingestellt werden muss? gruss,hendrike

Antwort

Hallo Hendrike,

viele Fragen auf einmal!  Zu der Situation mit den Provisorien können wir ohne Kenntnisse der klinischen und röntgenologischen Situationleider wenig sagen - kann gehen, muss nicht bzw. könnte auch Probleme machen! Generell ist es besser, alle anderen Zähne vor der OP ordentlich zu versorgen - mit Langzeitaufbauten oder laborgefertigten Langzeitprovisorien.

Sofortbelastung von Implantaten mit Provis ist manchmal möglich, , manchmal nicht unbedingt anzuraten. Das hängt von der Knochenqualität und der Sogenannten "Primärfestigkeit" des Implantats ab, kann also eigentlich erst in der OP entschieden werden.

Ansonsten sollte ein Vorgespräch mit dem Arzt stattfinden, eine möglichst genaue  Kostenaufklärung und dazu ein mindestens 24h vor dem Eingriff stattfindende OP - und Risikoaufklärung. Das wär´s!

Alles Gute,

Ihre Zahnspezialisten

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