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Frage

Hallo. Ich habe eine Frage zur Wurzelbehandlung. Bei meinem Zahn wurde eine Wurzelbehandlung durchgeführt. Laut Zahnarzt ein Eigenanteil von ca. 200,- (mündlich). Gestern wurde die WF abgeschlossen und nun bekomme ich einen Kostenvoranschlag von 500,- hingelegt. Der Zahn war 3 kanalig (47) und wurde in einer Sitzung aufbereitet und nun abgefüllt. Die Vorraussetzungen der GKV wären gegeben, weil hierdurch die Zahnreihe erhalten werden kann. Meine Frage wäre nun, wenn die GKV die RL bezahlt, dann muss ich doch nur die Sonderleistungen wie Längenvermessung usw zahlen oder? Oder aber schliesst die Leistung Längenvermessung dann eine gänzliche Kostenübernahme der GKV aus? Ich meine ich kann doch an Zusatzleistung hinzubuchen was ich will zur Regelleistung??? Lieben Gruß Sabine

Antwort

Hallo Sabine,

das Thema Wurzelbehandlungist ein weites und leider icht immer erfreulichees Feld. Generell zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen nur eine Behandlung, die man in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts als fortschrittlich empfand. Eine Wurzelkanalbehandlung, die dem heutigen Stand der Wissenschaft entspricht, (d.h., sie wird unter Kofferdam, mit Mikroskop - mindestens aber mit Lupenbrille und mit maschineller Aufbereitung durch einen speziell dafür weitergebildeten Zahnarzt durchgeführt) muss normalerweise komplett privat bezahlt werden. Der Preis liegt für einen backenzahn bei 900 - 1500,-. Das "Zubuchen" von Einzelleistungen, die nicht in der Kassenregelleistung enthalten sind, lohnt sich in der Ragel nur, wenn die geschilderten Grundvoraussetzungen erfüllt sind (..dann sind Sie aber eigentlich wieder bei einer Privat-Endo angelangt).

Es gibt das eine oder andere Schlupfloch, das angangierten und sozial eingestellten Zahnärzten ermöglicht, das gesetzliche Zuzahlungsverbot zu umgehen, Damit ermöglichen sie ihren Patienten eine hochwertige Behandlung zu einem deutlich reduzierten Preis. Unter 500,- ist so eine Behandlung  aber realistischerweise nicht zu erbringen.

Fazit: Wenn Ihr ZA endodontisch fortgebildet ist und mit einem Mikroskop, Spezialinstrumentarium und - am wichtigsten - unter Kofferdam gearbeitet hat, sind 500,- völlig ok.
Wenn er das nicht gemacht hat, sind 500,- restlos zu teuer. Und da Sie im Vorwege keinen Kostenvoranschlag unterschrieben haben, müssten Sie dann auch nicht zahlen.

 

Alles Gute,

Ihre Zahnspezialisten

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