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Frage

Hallo,

meine Mutter hat sich eine Zahnprothese machen lassen. Durch diese Prothese hat sich ihr äußerliches Aussehen völlig verändert. Ihre Lippen sind vollkommen eingefallen und die Prothese hat nicht die geringste Ähnlichkeit mit ihren alten Zähnen bzw. auch nicht mit ihrer alten Prothese.

Ist ein Zahnarzt bzw. der Techniker nicht verpflichtet, die Prothese ähnlich den alten ursprünglichen Zähnen zu gestalten? Meine Mutter hat öfter versucht, dem Arzt zu sagen, dass sie die Zähne so nicht i.O. findet, aber er hat sie nicht zu Wort kommen lassen und abgeblockt.

Hat meine Mutter nun eine Chance, Rechte nach z. B. § 437 Nr. 1 BGB i. V. m. § 439 BGB o. ?. geltend zu machen oder gibt es noch andere Zahnmedizinische Rechtsvorschriften, die hier zu beachten sind? Die Rechnung hat sie bisher noch nicht bezahlt...

LG  

Antwort

Hallo Rose,

der Zahnarzt ist zwar nicht verpflichtet, die Prothese genauso zu machen, wie die vorherige (das wäre in den meisten Fällen auch schlimm...), aber sie muss natürlich vernünftig aussehen. Ihre Mutter hat selbstverständlich das Recht, hier Nachbesserungen zu fordern. Wenn sie die alte Prothese noch hat, sollte das kein Problem sein. Am besten, Sie wenden sich an Ihre zuständige Krankenkasse. Falls der Kollege nicht einsichtig ist, beantragen Sie dort ein  Mängelgutachten.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Zahnspezialisten

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