Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein kurzes Anliegen und möchte Sie dabei gern um Rat fragen.
Wie Sie wissen begann ich im Anfang 2008 eine Invisilign Behandlung, was ein fataler Fehler war. Diese klärte mich damals nicht einmal ansatzweise über die enormen Kosten auf, die auf mich zukommen sollten. Diese sagte mir lediglich, dass die gesamte Behandlung ca. um die 3.000 Euro kosten würden inkl. Behandlung. Deshalb willigte ich diese Behandlung überhaupt ein. Hatte nämlich keinen Job, da ich Schülerin war. Im Endeffekt erhielt ich dann am 29.04.2008 eine Rechnung von HZA, in der lediglich die Herstellungskosten der Schienen und die erste Behandlung inbegriffen waren. Diese belief sich auf sagenhafte ca. 2.767,95 Euro. Da ich Schülerin war und bin, konnte ich diese Summe unmöglich bezahlen und musste auf eine Ratenzahlung umsteigen, wonach die Summe auf ganze 3600,00 Uhr anstieg. Diese Zahnärztin trieb mich regerecht in finanzielle Ruinen. Letztendlich machte ich dann noch 3 weitere Behandlungen bei denen ich jeweils fast 200 Euro zahlen musste, für knapp 5 Minuten
Arbeit, wo die Zahnärztin lediglich eine neue Plasikschiene einsaß und das wars. Da ich diese Behandlungen nicht weiter zahlen konnte, musste ich die Behandlung komplett abbrechen und blieb auf den 3.600,00 Euro sitzen. Inzwischen sind 3 Jahren vergangen in denen es mir oft sehr schwer fiel überhaupt diese Monatsrate von 76,26 Euro zahlen zu können. Aufgrund meines starken Zähneknirrschens musste ich neulich einen Kieferorthopäden aufsuchen, der gleichzeitig auch diese Invisilign Behandlung anbietet. Diesen sprach ich auch auf diese Behandlung an und dieser war regelrecht entsetzt, dass man bei meiner Fehlstellung (sehr starker Überbiss) überhaupt auf die Idee kommt eine Invisilign Behnadlung anzuwenden. Er meinte das dies überhaupt nicht möglich sei und überhaupt keinen Erfolg bringen würde.
Meine Frage an Sie wäre nun, ob es möglich sei mit dieser Aussage eines anderen Zahnarztes die Lüneburger Zahnärztin zu verklagen? Meinen Sie man hätte eine Chance?
Ich würde mich über eine kurze Rückmail sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Marlyn
Antwort
Hallo Marlyn,
das ganze klingt wirklich sehr unschön. Wir würden Ihnen dringend empfehlen, einen Gutachter einzuschalten. Da die Invisalign-Therapie eine privatzahnärztliche Behandlung ist, bekommen Sie entsprechende Adressen bei der für Ihre Region zuständigen Zahnärztekammer. Falls Sie nicht ausreichend über die Behandlung und die Folgekosten aufgeklärt wurden, haben Sie durchaus Chancen.
Alles Gute, Ihre Zahnspezialisten
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