Frage
Hallo!
Ich schreibe hier stellvertretend für meinen Freund. Und zwar geht es um folgendes:
Meinem Freund wurde vor ca. 4 Wochen der Zahn 48 (Weisheitszahn) im Notdienst gezogen. Es wurde vernäht und nach einer Woche sollte der Faden gezoegn werden. Danach lief eigentlich alles gut. Dann kam er zu mir in die Zahnarztpraxis (wo ich meine Ausbildung zur zahnmedizinischen Fachangestellten mache), weil er erneute Beschwerden hatte, die er aber nicht genau lokalisieren konnte.
Nach einer Röntgenaufnahme war klar, dass der Zahn 46 eine Entzündung am Nerv hatte und deswegen eine Wurzelkanalbehandlung durchgeführt werden musste. Danach hatte er keine Beschwerden mehr. Nun ist am Ostermontag erneut in dieser Region ein Schmerz aufgetreten, leider mussten wir wieder zum Notdienst Zahnarzt fahren und dort war alles etwas merkwürdig. Da mein Freund etwas Angst vorm Zahnarzt hat, sollte ich mit ins Behandlungszimmer kommen. Als ich dies aber tun wollte, verweigerte mir die Ärztin es, indem sie sagte, dass es wohl besser wäre, wenn ich im Wartezimmer warte und ließ mich stehen. Da die Tür zum Behandlungszimmer offen stand konnte ich jedoch alles genau hören, was sie sagte.
Mein Freund erklärte ihr, genau wie mir, dass er hinten beim letzten Zahn (also 47) Beschwerden habe, aber nicht wüsste, ob diese tatsächlich dort herkommen. Er hatte ihr auch die Geschichte erzählt, dass der Weisheitszahn vor ca Wochen gezogen wurde usw. Darauf ging sie aber überhaupt nicht ein und machte nur einen Kältetest am Zahn 44, 45, 46 und 47, aber weder musste mein Freund am Anfang einen Anamnesebogen ausfüllen, ob er irgendwelche Erkrankungen oder Allergien hat, was meines Erachtens schon wichtig ist für die Behandlung, noch fertigte sie ein Röntgenbild an. Da er die Kälte am Zahn 45 spürte, meinte sie, ja ganz klar, da muss eine Wuzelkanalbehandlung gemacht werden. Ich habe in der Berufsschule gelernt, dass der Kältetest nicht ausschlaggebend für eine Wurzelkanalbehandlung ist. In der Praxis, wo ich lerne, wird erst ein Kältetest gemacht und dann noch ein Röntgenbild um eine eventuelle apikale Aufhellung sehen zu können? Ist das richtig so?
Auf jeden Fall führte sie dann die Behandlung durch. Nur auf Nachfragen meines Freundes, wie lange denn das Medikament jetzt drin bleiben dürfte, sagte sie, dass es maximal eine Woche dort drin bleiben dürfte. Leider konnte ich nicht fragen, welches Medikament sie in den Zahn gelegt hatte. Mich wundert nur die Zeitangabe, da Kalziumhydroxid, wenn es das ist, ja mehrere Wochen im Zahn verbleiben kann. Wie es mit Ledermix oder Toxavit aussieht, weiß ich leider nicht.
Danach waren wir noch bei einem weiteren Zahnarzt im Notdienst, da die gleichen Schmerzen immer noch da waren, als die Betäubung nachließ. Der hat dann festgestellt, dass sich die Wunde vom Weißheitszahn entzündet hatte, weil sich irgendwie Essenreste dort hineingesetzt haben, anscheinend wurde diese damals nicht richtig vernäht. Jetzt ist er zwar fast beschwerdefrei, aber die große Frage bleibt:
Hat diese Zahnärztin den Zahn unnötig wurzelkanalbehandelt? Also den Schmerz so falsch zu lokalisieren und nicht mal auf die Aussage meines Freundes hin, dass der Weißheitszahn gezogen wurde, einzugehen, finde ich doch äußerst seltsam, genauso, dass sie kein Röntgenbild angefertigt hatte oder sich nach Erkrankungen bzw. Allergien erkundigt hat. Außerdem wirkzte sie sehr genervt und wir hatten beide das Gefühl, dass sie keine Lust auf die Behandlung hatte und sie auch ganz schnell hinter sich bringen wollte.
Meine Frage ist nun, kann man da etwas machen, also sich über die Ärztin beschweren?
Außerdem benötigt dieser Zahn ja nun auf lange Sicht gesehen eine Krone, damit er erhalten werden kann. Wer übernimmt nun diese Kosten, wenn er falsch behandelt wurde, wo kann ich mich da am besten hinwenden?
Vielen lieben Dank im Voraus für die Informationen!!
LG Grace
Antwort
Hallo Grace!
Die ganze Geschichte klingt etwas verfahren. Leider gehen ja beim Weitergeben von Informationen auch Inhalte verloren, oder werden etwas anders interpretiert und da sowohl Sie als auch jetzt wir die Sache nur vom "Hörensagen" kennen, müssen wir ein bischen vorsichtig mit unserem Urteil sein.
Generell klingt die Beschreibung der letzten Notbehandlung nicht gut. Schon um die Diagnose und sich selbst abzusichern, hätte ein Röntgenbild gemacht werden sollen. Auch die Beschreibung der Wurzelkanalbehandlung lässt nicht unbedingt auf eine sorgfältige Ausführung schließen. Das kann aber im Nachhinein wieder gut gemacht werden- am besten bei einem Spezialisten für Endodontie!
Ob die Wurzelkanalbehandlung überhaupt nötig war, kann man vielleicht anhand der Röntgenbilder von vor der Weisheitszahn-OP herausfinden. Am besten wäre es, Ihr Freund und Sie würden sich mit den Röntgenbildern und Ihrer Schilderung an die zuständige Zahnärztekammer, bzw. je nach Versicherungsstatus auch an die KZV (Kassenzahnärztliche Vereinigung), und zusätzlich an Ihre Krankenkasse wenden. Dort kann man Sie auch in Bezug auf die Folgekosten beraten.
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